Sprachheilkindergarten Herten
Vitusstraße 20
45699 Herten

Aufnahme

Die Antragstellung beim Landschaftsverband Westfalen Lippe für das jeweils neue Kindergartenjahr im August, sollte bereits – mit allen notwendigen und ergänzenden Unterlagen – vor dem 15. Februar erfolgt sein. Eine Entscheidung über eine Aufnahme seitens des Kostenträgers erfolgt in der Regel bis zum 31. Mai.

Unabhängig von diesem Termin ist eine Antragstellung grundsätzlich jederzeit möglich.

Die Übernahme der Kosten für heilpädagogische Maßnahmen im Sonderkindergarten für Sprachbehinderte ist davon abhängig, dass nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, hierdurch könne eine wesentliche, nicht nur vorübergehende Sprachbehinderung oder die Folgen einer solchen Behinderung beseitigt oder gemildert werden.

Für eine Aufnahme gelten daher folgende Kriterien: